Die meisten Schüler besuchen eine staatliche Schule, die von staatlichen Behörden, örtlichen Selbstverwaltungen geleitet und organisiert werden. Die von anderen Organisationen unterhaltenen privaten Bildungsanstalten erhalten mehr als 50 % ihrer Fördermittel von staatlichen Stellen. Das wesentlichste Merkmal der Leitung des ungarischen staatlichen Bildungssystems ist die Dezentralisierung. Der Wirkungsbereich des Unterrichtsministeriums beschränkt sich auf allgemeine Leitungsaufgaben (Festlegung des Kriterien- und Bedingungssystems der Pflichtschulbildung sowie der Anforderungen der am Ende der Oberschule fälligen Prüfung). Die örtlichen Selbstverwaltungen leiten die Erziehung in den Kindertagesstätten sowie den Unterricht an den Grund- und Oberschulen. Die verschiedenen Einrichtungen genießen eine eigene Entscheidungsbefugnis, nicht nur auf dem Gebiet der Organisierung und Betreibung, sondern auch im Hinblick auf das Budget.
3. Erziehung in den KindertagesstättenDiese Bildungsstufe gilt als die erste Stufe des Schulsystems: es beschäftigt sich mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. In dieser Stufe der Bildung (óvoda) ist die Teilnahme fakultativ, mit Ausnahme des letzten Jahres, in dem die Teilnahme Pflicht ist. Die staatlichen Einrichtungen können die über ihre Grundaufgaben hinaus gebotenen Leistungen ausschließlich in Form der Kostenrückerstattung betreiben (Beschäftigungen außerhalb des Lehrplans, Beköstigung, Ausflüge usw.). Im Schuljahr 1999/2000 besuchten 365 704 Kinder eine Kindertagesstätte. Gegenwärtig beträgt der Anteil des Besuchs einer Kindertagesstätte in der Altersgruppe 3-5 Jahre annähernd 86,5 %.
4. Obligatorische Direktschulbildung
Óvoda (Kindertagesstätte) – ein Vorbereitungsjahr ist Pflicht (ISCED 0) |
im Alter von 5-6 Jahren |
Általános iskola (Grundschule)(im einheitlichen System) (ISCED 1 + 2) |
im Alter von 6-14 Jahren (1. Abschnitt: Alter 6-10 Jahre, 2. Abschnitt: Alter 10-14/16 Jahre) |
Gimnázium (Gymnasium) (allgemeine untere und obere Jahrgänge der Oberschule) (ISCED 2 + 3) |
im Alter von 10/12/14 – 18 Jahren |
Szakközépiskola (Fachoberschule) – Fachoberschule (ISCED 3) |
im Alter von 14-18/19 Jahren (4 -5 Jahre) |
Szakmunkásképző iskola[1] (Berufsschule)– Berufsschule (ISCED 3) |
im Alter von 14-16/17 Jahren (3 Jahre) |
Szakiskola[2] (Fachschule) – Anschlussbildung (ISCED 2) und Fachschulen (ISCED 3 ) |
im Alter von 16-18-20 Jahren (2 + 2 Jahre) |
Die Teilnahme am Unterricht ist bis zum 18. Lebensjahr Pflicht. Vor dem 16. Lebensjahr kann keine Berufsausbildung begonnen werden, bis zu diesem Alter haben die Schüler an der Grundbildung teilzunehmen. Diese Verschiebung des möglichen Beginnzeitpunktes der Berufsausbildung nach hinten hat in zwei Einrichtungstypen Veränderungen mit sich gebracht: in den Fachschulen (szakiskola) sowie in den Berufsschulen (szakmunkásképző iskola).
Die kostenlose Pflichtschulbildung ist im Gesetz verankert. Privatschulen können allerdings ein Schulgeld festlegen. Bedingung zur Aufnahme an eine Grundschule ist eine Bescheinigung über die Schulreife. Die Schulen sind verpflichtet, alle geeigneten und in ihrem Einzugsbereich wohnenden Kinder aufzunehmen, die Eltern können jedoch die Aufnahme ihres Kindes in eine beliebige Einrichtung beantragen. Die Aufnahme in die höheren Klassen der Oberschule erfolgt aufgrund einer von der Schule organisierten Aufnahmeprüfung, entsprechend der vom Unterrichtsministerium herausgegebenen Richtlinien.
Im Schuljahr 1999/2000 kam in den verschiedenen Bildungsstufen das nachstehende Schüler/Lehrer-Anteilsverhältnis zur Geltung: in den Kindertagesstätten (óvoda) 11,6, Grundschulen (általános iskola) und unteren Klassen der Oberschulen (középiskola) 11,6, Gymnasien (gimnázium) 10,3 sowie in den Fachoberschulen (szakközépiskola) 13,3. Die durchschnittliche Klassenbesetzung in den Grundschulen beträgt 21,4 Personen. Die Rechtsvorschriften legen die maximale Klassenbesetzung in den Jahrgängen 1-4 mit 26 Personen, in den Jahrgängen 5-8 mit 30 Personen und in den Jahrgängen 9-13 mit 35 Personen fest. Die Klassen werden nicht nach Geschlechtern getrennt und bestehen aus gleichaltrigen Schülern. In einzelnen Schulen werden die Schüler nach ihren Fähigkeiten in Gruppen eingeteilt. Generell wird jedes Lehrfach von Fachlehrern unterrichtet.
Der Regelungsrahmen zur Festlegung des Schulunterrichtsablaufs wird den Lehrern durch die Dreifachstruktur des Nationalen Grundlehrplanes (1995), der Rahmenlehrpläne (2000) und der örtlichen Lehrpläne (Einrichtungsstufe) gewährleistet. Anhand der zentralen Definition der einzelnen Fächer legen die Schule und die örtliche Lehrkörperschaft den örtlichen Lehrplan und den Schulunterrichtsablauf für die einzelnen Klassen und Lehrfächer fest. Ab dem Schuljahr 2001/2002 beziehen sich die in den Rahmenlehrplänen festgelegten Anforderungen auf alle Schulen und Ausbildungsstätten. Die Rahmenlehrpläne enthalten allen Schülern zu gewährleistende/s Wissen und Fertigkeiten. Gleichzeitig können die Lehrpläne den örtlichen Erwartungen entsprechend ergänzt werden. Die Rahmenlehrpläne legen die Betonung auf die Entwicklung der Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Wahl der Lehrmethoden hängt von der Vereinbarung der Lehrer, Eltern und anderer Teilnehmer seitens der Einrichtung am Unterricht ab. Die Wahl der Lehrbücher liegt in der Verantwortung der Lehrerarbeitsgemeinschaften, obgleich die Liste der entsprechenden Lehrbücher vom Unterrichtsministerium bewilligt wird.
Gimnázium (Gymnasium)( allgemeine untere und obere Jahrgänge der Oberschule) (ISCED 2 + 3) |
im Alter von 10/12/14 – 18 Jahren |
Szakközépiskola (Fachoberschule) – Fachoberschule (ISCED 3) |
im Alter von 14-18/19 Jahren (4 -5 Jahre) |
Szakmunkásképző iskola[3] (Berufsschule)– Berufsschule (ISCED 3) |
im Alter von 14-16/17 Jahren (3 Jahre) |
Szakiskola[4] (Fachschule) – Anschlussbildung (ISCED 2) und Fachschulen (ISCED 3) |
im Alter von 16-18-20 Jahren (2 + 2 Jahre) |
Die meisten Oberschulen veranstalten eine Aufnahmeprüfung. Die kostenlose Oberschulbildung ist im Gesetz verankert.
In den Stufen der oberen Jahrgänge der Oberschule ändert sich die Struktur des Lehrplans (die Anzahl und Aufteilung der allgemeinen und Spezialfächer) in Abhängigkeit vom Schultyp. Laut eines 1995 in Kraft getretenen Gesetzes können die Schulen, die ihren Lehrplan abändern wollen, die Änderung beim Ministerium beantragen. Die vor kurzem aufgestellten Rahmenlehrpläne legen den Inhalt des Lehrplans je nach Typ der einzelnen Oberschulen fest. Die Lehrer können ihre Lehrmethoden und die Lehrbücher frei wählen (aus dem Verzeichnis der vom Ministerium bewilligten Lehrbücher).
Die Methoden der Beurteilung der Schüler stimmen mit den in den Grundschulen angewandten Methoden überein. Nach der Beendigung der obersten Jahrgänge des Gymnasiums (gimnázium) sowie der Fachoberschule (szakközépiskola) können die Schüler die landesweit gleiche Reifeprüfung (érettségi) ablegen. Das darüber erhaltene Zeugnis stellt die Vorbedingung für das Weiterlernen an einer Hochschulbildungseinrichtung dar. Fachoberschulen (szakközépiskola) können ebenfalls Fachbefähigungszeugnisse ausstellen.
6. HochschulbildungIn Ungarn haben sich die Hochschulbildungseinrichtungen spezialisiert und bieten Kurse auf ihren Fachgebieten an. Unter den Hochschulbildungseinrichtungen gibt es Hochschulen (főiskola), die keine Universitätsstufe darstellen, Universitäten (egyetem) und akkreditierte, fachliche Weiterbildungskurse anbietende Einrichtungen.
Das Reifezeugnis (érettségi bizinyítvány) ist in jedem Falle die Vorbedingung für die Aufnahme an einer Hochschulbildungseinrichtung. Im Falle bestimmter Hochschulbildungskurse wird die Aufnahme an strengere Bedingungen gebunden, hier muss weiteren Kriterien entsprochen werden, z. B. Sprachprüfung, Spezialisierung, eine gewisse Befähigung usw.
Das Diplom besitzt eine Doppelfunktion, soweit es eine wissenschaftliche und fachliche Befähigung erteilt. Studenten, die eine Ausbildung an einer nicht der Universitätsstufe entsprechenden Hochschule (főiskola) (3 oder 4 Jahre) erfolgreich beenden, erhalten ein Hochschuldiplom (főiskolai diploma). Universitäten und andere, Universitätsbildung bietende Einrichtungen erteilen Studenten, welche die 4-6 Jahre dauernden Kurse erfolgreich abschließen, ein Universitätsdiplom (egyetemi diploma). Diejenigen, die eine zweijährige, nicht der Universitätsstufe entsprechenden, höhere Berufsbildung erhalten und die Oberstufenfachprüfung erfolgreich ablegen, erhalten eine Oberstufenfachbefähigung (felsőfokú szakképesítés).
7. Spezielle Bildungsansprüche
Das Gesetz über die öffentliche Bildung führt die verschiedenen Kategorien der mit spezieller medizinischer oder Erziehungsverantwortung einhergehenden Behinderungen detailliert an. In der Grund- und in den unteren Jahrgängen der Oberschulbildung existieren verschiedene Einrichtungen für Blinde und Sehschwache, für Hörgeschädigte sowie für körperlich und geistig Behinderte. Nach dem Abschluss der Grundschule können die über spezielle Bildungsansprüche verfügenden Schüler ihre Studien an speziellen Fachschulen fortsetzen. Bei Schülern mit speziellen Bildungsansprüchen, die am integrierten Unterricht teilnehmen, werden bei der Berechnung der maximalen Klassenbesetzung Schüler mit Lernschwierigkeiten und speziellen Bildungsansprüchen als zwei, behinderte Schüler hingegen als drei gerechnet.
8. Die Pädagogen
Im Schuljahr 1999/2000 betrug die Anzahl der in der öffentlichen Bildung vollbeschäftigten Pädagogen 162.149 Personen. Die in der Unterstufe der Grundschulen unterrichtenden Pädagogen erwerben ihre Befähigung im Rahmen einer vierjährigen Hochschulausbildung. Die in der Oberstufe der Grundschulen unterrichtenden Pädagogen nehmen ebenfalls an einer vierjährigen Ausbildung teil. Die Oberschullehrer nehmen an einer allgemeinen vierjährigen Ausbildung auf Universitätsniveau teil, der ein einjähriges Fachpraktikum folgt. Die Mehrzahl der Pädagogen sind Angestellte im öffentlichen Dienst.
Aufbau des ungarischen Bildungssystems
[1] Wird kontinuierlich abgebaut. Ab dem Schuljahr 2000/2001 können vor dem 16. Lebensjahr keine Berufsfächer gelehrt werden.
[2] Mit gleicher Bezeichnung existiert ein eine kurze Berufsbildung bietender Schultyp, der auf die gleiche Weise wie Fußnote 1 abgebaut wird.
[3] Wird kontinuierlich abgebaut. Ab dem Schuljahr 2000/2001 können vor dem 16. Lebensjahr keine Berufsfächer gelehrt werden.
[4] Mit gleicher Bezeichnung existiert ein eine kurze Berufsbildung bietender Schultyp, der auf die gleiche Weise wie Fußnote 1 abgebaut wird.
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